Perg Journal 41 - 03/2021
GUT zum Schenken DIE PERG-GUTSCHEINE GIBT ES BEI • Stadtmarketing PERG , Dr.-Schober-Straße 10 • Buch&Papier FRICK , Dr.-Schober-Straße 12-14 • Strasser-Markt , Bahnhofstr. 16 - Obergeschoß • Buch&Büro Pössenberger , Herrenstraße 3 • Oberbank Perg , Herrenstraße 14 • Raiffeisenbank Perg , Linzer Straße 14 • Sparkasse Perg , Hauptplatz 7 • VKB Bank Perg , Hauptplatz 19 • und online auf www.stadtmarketing-perg.at 8 ] PERG Journal Unschuldsvermutung. In den letzten Wochen ist die sogenannte Un- schuldsvermutung ins Gerede gekommen. Sie wird auch in diversen Satiren abgehandelt. Unter Unschuldsvermutung wird verstanden, dass bis zum gesetzlichen Nachweis einer Schuld vermutet wird, dass ein Beschuldigter oder Angeklagter als unschuldig anzusehen ist. Vielfach wird darunter auch verstanden, dass den Nachweis für die Schuld eines Be- schuldigten, der Staat erbringen muss. Es ist daher nicht so, dass ein Verdächtiger seine Unschuld nachweisen muss oder im Zweifel als schuldig zu gelten hat. Die Tatsache, dass der Beschuldigte ein ranghoher Politiker ist, vermag zwar die Information der Öffentlichkeit zu rechtfertigen, nicht aber jede beliebige Wort- wahl (Grabenwarter/Pabel, EMRK § 24 Rn 142). Davon zu unterscheiden ist ein weiteres Recht, dass eine Strafe nicht ohne Gesetz verhängt werden darf. Daraus ergibt sich insbesondere, dass gesetzliche Straftatbestände bestimmt und klar formuliert werden müssen. Ist näm- lich eine Strafbestimmungen in diesem Sinne unbestimmt, so kann die Anwendung einer solchen Gesetzesbestimmung nur willkürlich erfolgen. Zur Bekämpfung derartiger Gesetzes- bestimmungen ist, wenn diese bereits länger in Geltung sind, die Ausnützung aller Rechtsmit- tel und Beschwerdemöglichkeiten erforderlich. Wird etwa im Rahmen eines internationalen Verfahrens die Verletzung dieses Grundrechtes festgestellt, so winkt auch die Rückerstattung der gesamten Verfahrenskosten durch die Re- publik Österreich. MAG. GEORG DERNTL RECHTSANWALT Hauptplatz 11a/Herrenstraße 1 4320 PERG Telefon: 07262/53900 Telefax: 07262/5390039 Email: office@ra-derntl.at Web: www.derntl.eu Die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Derntl übernimmt auch Verteidigungen im Verwaltungsstrafrecht. Mag. Georg Derntl Rechtsanwalt, Perg Ein Geschenk mit Mehrwert. Der Perg-Gutschein für Einkauf und Genuss ist ein beliebtes Geschenk und unterstützt die Idee des regionalen Einkaufens. In über 110 Betrieben in Perg kann damit bezahlt werden. Alle Einlösestellen sind Mitglieder des „Vereins PERGWirtschaft bewegt“ . Diese Firmen leisten einen zusätzlichen Bei- trag, um gemeinsame Ideen der Stadt- entwicklung voran zu bringen. Der Kauf von Perg-Gutscheinen unterstützt diese regionalen Unternehmen - Geschäfte, Dienstleister, Wirte und Handwerker. Gutscheine schenken. Werden Wünsche unklar formuliert, dann ist der Gutschein wohl die beste Lösung für eine Überraschung. Vie- le Firmen aus der Region belohnen ihre Mitarbeiter zum Jahresende mit Perg-Gutscheinen. Für bis zu 186 Euro sind Gutscheine laut § 3 EStG steuerfrei. Acht Verkaufsstellen. Privatpersonen können Perg-Gutschei- ne bei sieben Verkaufsstellen und beim Stadtmarketing Perg erwerben. Bei Be- trägen über 150 Euro sowie für Firmen ist das Stadtmarketing in der Dr.-Scho- ber-Straße 10 die Anlaufstelle – online unter www.stadtmarketing-perg.at Persönliche Beratung und einen be- sonderen Service bieten Ihnen Per- ger Familienbetriebe. Elektro Ebner repariert Geräte sämtlicher Marken, bietet Ihnen einen E-Geräte-Leihser- vice, entsorgt Ihr Altgerät und liefert und montiert neue Elektrogeräte. Lesen Sie mehr auf www.stadtmarketing-perg.at SERVICE plus SERVICETIPP AUS PERG. EXPERTENTIPP
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