Perg Journal 40 - 02/2021
12 ] PERG Journal Übergabe. Of t besteht die Notwendigkei t oder der Wunsch, die Rechtsnachfolge schon zu Leb- zeiten zu regulieren. Im Übergabevertrag bin- den sich die Vertragsparteien „in Gedeih und Verderb“ aneinander. Eine Rückabwicklung des Vertragsverhältnisses ist daher selten möglich. Im Familienbereich empfiehlt sich grundsätz- lich eine Regelung dahingehend, dass die Über- nehmerseite die gesetzliche Beistandspflicht gegenüber den Übergebern im Fall der Krank- heit, des Alters und der Gebrechlichkeit auch nach Übergabe tatsächlich wahrnehmen wird. Der Übergabegegenstand ist möglichst von Altlasten zu befreien. Eine bereinigte Grenze, ein bereinigter Nachbarschaftskonflikt oder eine löschungsreife Hypothek stellen einen Mehrwert der Übergabe dar. Der durch einen Fachmann ermittelte Verkehrswert wird zur Bildung des Kaufpreises oder zur Bewertung nicht fälliger Ansprüche der gesetzlichen Er- ben benötigt. Die vollständige Ausformulierung eines Wohnungsrechtes oder der Betriebskos- tenfrage verhinder t zukünftige Rechtsstrei- tigkeiten. Gründe für eine Rückabwicklung des Übergabevertrages sind ausdrücklich zu vereinbaren. Oft darf die übergebene Liegen- schaft nicht verkauft oder belastet werden. Besonders wichtig ist auch die grundbücherli- che Sicherstellung von vertraglichen Rechten. MAG. GEORG DERNTL RECHTSANWALT Hauptplatz 11a/Herrenstraße 1 4320 PERG T: 07262/53900 F: 07262/53900-39 E: office@ra-derntl.at W: www.derntl.eu Die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Georg Derntl regelt die für Sie in persönlicher, wirtschaftlicher, steuer- licher und rechtlicher Hinsicht op- timale Rechtsnachfolge und wickelt diese von der ersten Vertragsverhand- lung bis zur Vertragserstellung und grundbücherlichen oder firmenbü- cherlichen Erledigung ab. EXPERTENTIPP Mag. Georg Derntl Rechtsanwalt, Perg Gut für regionale Geschäfte. Der PERG-Gutschein für Einkauf und Genuss ist ein gefragtes Geschenk, besonders beliebt ist er zu Weihnachten. Wenn Wünsche unklar sind, passt diese lokale Währung bestens, denn in über 100 Betrieben kann damit bezahlt werden. Jetzt sind zwei neue Einlöse-Stellen dazu gekommen. Für fast alle Angebote des Einkaufs und des Genusses in Perg kann der PERG-Gutschein eingelöst werden. Wer einen solchen Gutschein verschenkt, unterstützt einheimische Betriebe und sichert Arbeitsplätze vor Ort. In vielen Geschäften, Gasthöfen und Cafés sowie im Beauty- und Wellness-Bereich wer- den die Gutscheine akzeptiert. Auch das Autoservice oder der Reifenwechsel kann damit bezahlt werden, ebenso Bau- und Sanierungsmaßnahmen durch Perger Handwerksbetriebe. Neue Einlöse-Stellen. Gerald Hochgatterer ist mit seiner „Cook- lounge BBQ“ in der Dirnbergerstraße 16 zu finden. Der vielfach ausgezeichnete Grillprofi bietet alles rund ums Grillen an – seit kurzem ist er Mitglied im „Ver- ein PERG Wirtschaft bewegt“ und löst Perg-Gutscheine ein. Neu mit dabei ist auch die Sportkantine der Union Perg. Dort können die Getränke und Speisen bei jedem Heimspiel mit Gutscheinen bezahlt werden. Mitarbeitergeschenk. Geschenke bis zu 186 Euro sind für Mitarbeiter und Arbeitgeber laut § 3 EStG, Abs. 14 steuerfrei. Das nützen viele Firmen, um ihr Personal zu über- raschen und zu belohnen. Bestellt wer- den können die Gutscheine persönlich, telefonisch oder über die Website des Stadtmarketing PERG – www.stadtmar- keting-perg.at/perg-gutschein. VERKAUFSSTELLEN Für Privat- und Firmenkunden Stadtmarketing PERG Dr.-Schober-Straße 10 Mo-Fr 08:30-12:30 Uhr Telefonische Vorbestellung: 07262 / 531 50 Online bestellen auf www.stadtmarketing-perg.at Für Privatkunden bis 150 Euro Buch&Papier FRICK Dr.-Schober-Str. 12-14 Buch&Büro Pössenberger Herrenstraße 3 Strasser Markt (Kassa 1. Stock) Bahnhofstraße 16 Oberbank Perg Herrenstraße 14 Raiffeisenbank Perg Linzer Straße 14 SPARKASSE Perg Hauptplatz 7 VKB I Bank Perg Hauptplatz 19 Grillprofi Gerald Hochgatterer von der BBQ Cooklounge Alfred Pössenberger und Stefan Leitenmayer (Union Perg)
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